Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Ihr Abenteuer beginnt hier!

Aller Anfang ist schwer – das wissen wir!

Ein Auslandsaufenthalt will gut vorbereitet sein. Aber keine Sorge: Sie müssen nicht alles auf einmal erledigen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und zeigen Ihnen, woran Sie vor der Abreise denken sollten – von Finanzierung und Versicherungen über Visum und Unterkunft bis hin zu nachhaltigem Reisen. 

Mit unseren Tipps behalten Sie den Überblick und können Ihren Auslandsaufenthalt gut vorbereitet starten. Denn er soll nicht an organisatorischen Fragen scheitern! 

Haben Sie Spaß bei der Planung - die Vorfreude, die dabei aufkommt ist nicht zu unterschätzen!

Vor der Abreise - Ihre Vorbereitung auf einen Blick

1. Organisatorisches

Eine gute Vorbereitung hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und wichtige Formalitäten rechtzeitig zu erledigen. Gerade vor einem Auslandspraktikum gibt es einiges zu organisieren – von wichtigen Dokumenten und Fristen über die Abstimmung mit Ihrer Hochschule und Praktikumsstelle bis hin zu praktischen Fragen rund um Ihre Reise.

Unser Tipp: Beginnen Sie möglichst früh mit der Vorbereitung. So bleibt ausreichend Zeit, falls Sie noch Unterlagen beantragen, Termine vereinbaren oder kurzfristig etwas ändern müssen.

Reisedokumente

Sind Ihre Reisedokumente noch ausreichend lange gültig? Prüfen Sie die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes und stellen Sie sicher, dass Reisepass bzw. Personalausweis die erforderliche Restgültigkeit erfüllen. Beantragen Sie rechtzeitig ein neues Dokument, falls dies erforderlich ist.

Vollmachten und Vertretung

Sorgen Sie für eine Vertretung zu Hause. Klären Sie, wer sich während Ihres Auslandsaufenthalts um wichtige Angelegenheiten kümmern kann, und stellen Sie bei Bedarf entsprechende Vollmachten aus.

Bank und Geld

Denken Sie auch an die praktischen Dinge des Alltags:

  • Ist Ihre Bankkarte im Zielland nutzbar?
  • Welche Gebühren fallen für Abhebungen oder Kartenzahlungen an?
  • Benötigen Sie eine zweite Zahlungsmöglichkeit?
  • Informieren Sie Ihre Bank ggf. über Ihren Auslandsaufenthalt.

Tipp: Nehmen Sie für die ersten Tage eine zusätzliche Zahlungsmöglichkeit bzw. einen kleinen Notgroschen mit.

Hochschule informieren

Je nach Studiengang und Art des Praktikums können beispielsweise folgende Punkte relevant sein:

  • Anerkennung des Praktikums
  • Anrechnung von ECTS
  • Urlaubssemester
  • erforderliche Bescheinigungen
  • Vorgaben der Fakultät bzw. des Studiengangs
  • Ansprechpartner*in
Behördliche Formalitäten

Prüfen Sie, ob eine Abmeldung in Deutschland bzw. Anmeldung am Wohnort im Ausland erforderlich ist, und kümmern Sie sich rechtzeitig um notwendige Registrierungen bei Behörden oder der deutschen Auslandsvertretung (z. B. ELEFAND). Denken Sie außerdem an eine mögliche Postumleitung und weitere Formalitäten.

Handy

Prüfen Sie Ihren Handyvertrag und die Roaming-Bedingungen und informieren Sie sich gegebenenfalls über eine lokale SIM- oder eSIM-Karte.

Praktikumsvertrag

Schließen Sie mit Ihrer Praktikumsstelle einen offiziellen Praktikumsvertrag ab. Das Learning Agreement for Traineeships, das für die Erasmus+-Förderung benötigt wird, ersetzt keinen Praktikumsvertrag und regelt wichtige arbeitsrechtliche Aspekte nicht, z. B. Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch oder Verschwiegenheitspflichten. Ein schriftlicher Praktikumsvertrag schafft daher Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten und bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit während des Praktikums.

Fristen - Finanzierungsmöglichkeiten

Informieren Sie sich frühzeitig über die Fristen für das Erasmus+-Stipendium und andere mögliche Fördermöglichkeiten.

Wohnung in Deutschland

Denken Sie auch daran, dass Sie sich um Ihr Zimmer bzw. Ihre Wohnung in Deutschland kümmern müssen - Was wollen Sie machen: Untervermieten? Kündigen? Weiterbezahlen? Klären Sie mit Ihrem Vermieter ab, welche Optionen für Sie möglich sind - nicht immer ist eine Untervermietung erwünscht.

2. Finanzen

Ein Auslandspraktikum ist eine wertvolle Erfahrung – kann aber auch mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Neben der Erasmus+-Förderung gibt es weitere Möglichkeiten, die Kosten für Reise, Unterkunft und Lebenshaltung zu finanzieren.

Unser Tipp: Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben, um Ihren Finanzierungsbedarf realistisch einzuschätzen.

Stipendien sind in der Regel nicht garantiert sind. Eine Bewerbung lohnt sich, dennoch sollten Sie nicht fest mit einer Bewilligung rechnen. Planen Sie daher alternative Finanzierungsmöglichkeiten ein und stellen Sie Ihre Finanzierung möglichst auf mehrere Säulen.

Welche Kosten sollten Sie einplanen?

Vor der Abreise
  • Visum und ggf. Aufenthaltserlaubnis
  • Reisepass oder andere notwendige Dokumente
  • Versicherungen
  • Impfungen und ggf. ärztliche Bescheinigungen
  • Reise zur Praktikumsstelle
  • Flug-, Bahn- oder Bustickets
  • ggf. internationalen Führerschein
  • erste Unterkunft bzw. Kaution
  • notwendige Anschaffungen für den Aufenthalt
Während des Aufenthalts
  • Miete und Nebenkosten
  • Lebensmittel und alltägliche Ausgaben
  • Nahverkehr
  • Telefon und Internet
  • Freizeit und persönliche Ausgaben
  • ggf. Kosten für Visa-, Aufenthalts- oder Meldeformalitäten
  • Rückreise

Finanzierungsmöglichkeiten

Für die Finanzierung eines Auslandspraktikums gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben der Erasmus+-Förderung können je nach persönlicher Situation und Zielland weitere Förderungen oder Finanzierungsquellen infrage kommen.

  1. Stipendien
  2. Staatliche finanzielle Unterstützung
  3. Minijobs und Nebenjobs
  4. Praktikumsvergütung und/oder Sachleistungen
  5. Kredite

A. Stipendien

Erasmus+ Praktikaförderung

Mit der Erasmus+-Förderung erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten Ihres Auslandspraktikums. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Zielland, Aufenthaltsdauer und den geltenden Fördersätzen. Die Förderung deckt in der Regel nicht alle Kosten ab. Planen Sie daher zusätzlich eigene finanzielle Mittel ein.

Erasmus+ Praktikum

Lehramt.International

Das DAAD-Programm „Lehramt.International“ fördert Lehramtsstudierende mit Stipendien für 1,5- bis 6-monatige Praktika an Schulen im Ausland. Die Förderung umfasst eine monatliche Stipendienrate, einen Reisekostenzuschuss und Versicherungsleistungen. Erasmus+-Programmländer sind ausgeschlossen. Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus+ oder PROMOS ist ausgeschlossen.

Lehramt.International

ASA-Programm

Das ASA-Programm ermöglicht Studierenden und Auszubildenden im Alter von 21 bis 30 Jahren, an drei- oder sechsmonatigen Projekten in rund 45 Ländern mitzuwirken. Die Projekte finden im entwicklungspolitischen Kontext statt und umfassen Bereiche wie Umwelt, Soziales, Design und Naturwissenschaften. Neben einem Stipendium bietet das Programm internationale Praxiserfahrung, Seminare zur Vor- und Nachbereitung sowie die Möglichkeit, in internationalen Teams zu arbeiten.

ASA-Programm

PROMOS

Das Programm wird vom DAAD finanziert, die Auswahl und Vergabe erfolgt aber über Ihre Heimathochschule. Gefördert werden unter anderem Praktikumsaufenthalte von bis zu sechs Monaten. Die konkrete Ausgestaltung – etwa Zielländer, Dauer und Auswahlkriterien – kann von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein.

PROMOS

Carlo-Schmid-Programm

Das Carlo-Schmid-Programm des DAAD fördert deutsche Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen bei 4- bis 8-monatigen Praktika in internationalen Organisationen. Die Förderung umfasst eine monatliche, vom Gastland abhängige Stipendienrate, einen Reisekostenzuschuss sowie Versicherungsleistungen. Voraussetzung sind unter anderem Interesse an internationalen Themen und eine passende Bewerbung auf eine ausgeschriebene Praktikumsstelle.

Carlo-Schmid-Programm

Baden-Württemberg Stipendium (Europalinie)

Die Europalinie im Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert Studierende europabezogener Studiengänge bei 2- bis 11-monatigen Praxisaufenthalten oder Auslandspraktika in europäischen Verwaltungseinrichtungen. Das Stipendium beträgt rund 1.200 Euro pro Monat. Aktuell sind keine Bewerbungen möglich, da das Programm derzeit umstrukturiert und weiterentwickelt wird.

Europalinie BaWü-Stipendium

HAW.International

Für Studierende an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften interessant. Gefördert werden selbst organisierte Praktika sowie bestimmte ausgeschriebene Praktikumsangebote. Die Förderung beträgt zwischen zwei und sechs Monaten und umfasst neben einer monatlichen Stipendienrate unter anderem einen Reisekostenzuschuss und Versicherungsleistungen.

HAW.International

RISE Weltweit

Das DAAD-Programm RISE Weltweit fördert Bachelorstudierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften, Informatik, Medizin und Pharmazie bei 6-wöchigen bis 3-monatigen Forschungspraktika an Hochschulen und Forschungseinrichtungen weltweit. Die Förderung umfasst ein monatliches Stipendium, einen Reisekostenzuschuss sowie Versicherungsleistungen.

RISE Weltweit

DAAD-Kurzstipendien für bestimmte Praktikumsstellen

Der DAAD fördert selbst organisierte Praktika bei ausgewählten Einrichtungen im Ausland, z. B. bei deutschen Auslandsvertretungen und Einrichtungen der auswärtigen Kulturpolitik. Bewerben können sich Studierende ab dem 3. Fachsemester sowie Masterstudierende. Das Praktikum muss mindestens 40 Tage dauern; gefördert werden maximal drei Monate. Die Förderung umfasst ein monatliches Teilstipendium und einen Reisekostenzuschuss. Eine gleichzeitige Förderung desselben Aufenthalts durch Erasmus+ oder PROMOS ist nicht möglich.

DAAD-Kurzstipendien für Praktika im Ausland

B. Staatliche finanzielle Unterstützung

Auslands-BAföG

Auch für ein Auslandspraktikum kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beantragt werden. Je nach Fördervoraussetzungen können Zuschüsse zum Lebensunterhalt, zu Reisekosten und zur Krankenversicherung möglich sein. Auch wer in Deutschland kein BAföG erhält, kann grundsätzlich Anspruch auf Auslands-BAföG haben. Die zuständige Stelle und die Voraussetzungen hängen vom Zielland und der Art des Aufenthalts ab.

Auslands-BAföG

Kindergeld

Während eines Studiums kann der Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag bestehen. Auch ein Praktikum kann berücksichtigt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Für ein Praktikum verlangt die Familienkasse einen Nachweis über Art und Dauer des Praktikums. Bei einem Auslandsaufenthalt gelten zusätzliche Regelungen für grenzüberschreitende Fälle.

Kindergeld im (Auslands-) Praktikum

Kinderzuschlag

Kinderzuschlag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch während eines befristeten Auslandspraktikums weitergezahlt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass weiterhin Kindergeld besteht und das Praktikum bei volljährigen Studierenden mit dem Studium oder der Ausbildung zusammenhängt. Eine Praktikumsvergütung kann berücksichtigt werden. Ob ein Anspruch besteht, sollte frühzeitig mit der Familienkasse geklärt werden.

Kinderzuschlag

 

C. Minijobs und Nebenjobs

In Deutschland

Ein Nebenjob vor dem Auslandspraktikum kann helfen, finanzielle Rücklagen für Reise, Unterkunft und Lebenshaltungskosten zu bilden. Neben einem Minijob kommen beispielsweise eine Werkstudententätigkeit, eine kurzfristige Beschäftigung oder ein Teilzeitjob infrage. 

2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro im Monat. Für Werkstudentinnen und Werkstudenten gilt grundsätzlich die 20-Stunden-Regel pro Woche. Unter bestimmten Voraussetzungen sind während der Semesterferien oder zu bestimmten Arbeitszeiten auch mehr Stunden möglich.  

Tipp: Informieren Sie sich über die jeweiligen Regelungen zu Arbeitszeit, Steuern, Sozialversicherung und gegebenenfalls BAföG.

Im Ausland

Ein Nebenjob im Zielland kann helfen, die Kosten des Auslandsaufenthalts zu finanzieren. Ob und in welchem Umfang eine Beschäftigung während des Praktikums möglich ist, hängt unter anderem von den Arbeitszeitregelungen, dem Aufenthaltsstatus und den Vorschriften des Ziellandes ab.

Mögliche Optionen:

  • Minijob oder Teilzeitjob im Zielland
  • Nebenjob beim Praktikumsunternehmen, sofern möglich
  • Remote-Nebenjob für einen Arbeitgeber in Deutschland, sofern rechtlich und steuerlich zulässig
  • Freelance-Tätigkeiten, sofern diese im Zielland erlaubt sind

Achtung: Informieren Sie sich vorab über die rechtlichen Voraussetzungen im Zielland. Auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen können eine Rolle spielen.

D. Praktikumsvergütung und/oder Sachleistungen

Auch der Praktikumsgeber kann einen Teil der Kosten übernehmen. Klären Sie deshalb bereits bei der Suche nach einem Praktikumsplatz, ob eine Vergütung oder andere Leistungen angeboten werden.

Mögliche Leistungen:

  • Praktikumsvergütung
  • Zuschuss zu Unterkunft oder Miete
  • Kostenlose oder vergünstigte Unterkunft
  • Verpflegung oder Essenszuschuss
  • Zuschuss zu Fahrtkosten oder öffentlichem Nahverkehr
  • Übernahme von Visa- oder Verwaltungskosten
  • Übernahme oder Zuschuss zu Versicherungen
  • Firmenfahrzeug oder Fahrrad
  • Sonstige Sachleistungen, z. B. Arbeitsausstattung oder Mobilfunk

Tipp: Fragen Sie gezielt nach zusätzlichen Leistungen. Auch wenn ein Praktikum nicht oder nur gering vergütet wird, können Sachleistungen die finanziellen Belastungen deutlich reduzieren.

E. Kredite

BVA-Bildungskredit

Der Bildungskredit der Bundesregierung unterstützt Studierende bei der Finanzierung ihres Studiums. Der zeitlich befristete Kredit wird zu günstigen Konditionen vergeben und kann online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragt werden. Die Auszahlung und Rückzahlung erfolgen über die KfW.

BVA-Bildungskredit

KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit bietet Studierenden eine flexible Finanzierung der Lebenshaltungskosten mit monatlichen Auszahlungen von bis zu 650 Euro. Der Kredit ist einkommensunabhängig, erfordert keine Sicherheiten und kann mit BAföG kombiniert werden.

KfW-Studienkredit

Privater Kredit

Auch ein privater Kredit von Familie oder Freunden kann eine Möglichkeit sein, die Finanzierung des Auslandspraktikums zu ergänzen. Vereinbaren Sie die Rückzahlung, Laufzeit und gegebenenfalls Zinsen schriftlich und halten Sie die Vereinbarung in einem einfachen Vertrag fest.

Tipps rund um den Privatkredit

Erstellen Sie Ihren persönlichen Finanzplan

Meine Einnahmen
  • ☐ Erasmus+-Förderung
  • ☐ Praktikumsvergütung
  • ☐ BAföG / Auslands-BAföG
  • ☐ weitere Stipendien oder Förderungen
  • ☐ eigene Ersparnisse
  • ☐ ggf. weitere finanzielle Unterstützung
Meine Ausgaben
  • ☐ An- und Abreise
  • ☐ Unterkunft und Kaution
  • ☐ Versicherungen
  • ☐ Visum und Aufenthalt
  • ☐ Lebensmittel
  • ☐ Nahverkehr
  • ☐ Mobilfunk und Internet
  • ☐ Freizeit und persönliche Ausgaben
  • ☐ Rücklagen für unerwartete Kosten

3. Einreise und Aufenthalt

Gut vorbereitet über die Grenze – damit Ihr Auslandspraktikum entspannt beginnen kann.

Ob Sie für Ihr Auslandspraktikum ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitserlaubnis benötigen, hängt unter anderem von:

  • Ihrem Zielland,
  • Ihrer Staatsangehörigkeit,
  • der Dauer Ihres Aufenthalts und
  • der Art des Praktikums ab. 

Die Regelungen können sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig und möglichst direkt bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes.

Was müssen Sie vor der Abreise klären?
  • Benötigen Sie ein Visum? Informieren Sie sich, ob für Ihre Staatsangehörigkeit und die Dauer Ihres Praktikums ein Visum erforderlich ist.
  • Benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis? Je nach Aufenthaltsdauer kann zusätzlich oder anstelle eines Visums eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein.
  • Dürfen Sie im Zielland ein Praktikum absolvieren? Eine visumfreie Einreise bedeutet nicht automatisch, dass Sie im Zielland auch ein Praktikum aufnehmen dürfen. Prüfen Sie daher auch die arbeits- bzw. praktikumsrechtlichen Bestimmungen.
  • Ist Ihr Reisedokument gültig? Überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihres Reisepasses oder Personalausweises. Für viele Länder außerhalb der EU benötigen Sie einen gültigen Reisepass.
  • Gibt es eine Meldepflicht? Informieren Sie sich, ob Sie sich nach Ihrer Ankunft bei einer Behörde registrieren oder Ihren Wohnsitz anmelden müssen.
  • Müssen Sie Ihre Finanzierung nachweisen? Für bestimmte Visa oder Aufenthaltstitel kann ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel erforderlich sein.
  • Gibt es gesundheitliche Voraussetzungen? Je nach Zielland können beispielsweise bestimmte Impfungen, medizinische Nachweise oder besondere Regelungen für die Einfuhr von Medikamenten gelten.
Besonders wichtig: Ihre Staatsangehörigkeit

Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen richten sich nicht allein danach, dass Sie in Deutschland studieren. Entscheidend kann insbesondere Ihre Staatsangehörigkeit sein. 

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können für Sie andere Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen gelten. Auch ein deutscher Aufenthaltstitel bedeutet nicht automatisch, dass Sie in jedem anderen Land ohne weitere Formalitäten ein Praktikum absolvieren dürfen. 

Informieren Sie sich daher immer individuell für Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Zielland.

Wo finden Sie verlässliche Informationen?

Die Regelungen für Einreise, Aufenthalt und Praktika unterscheiden sich von Land zu Land. Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich bei der zuständigen Auslandsvertretung des Ziellandes in Deutschland zu informieren. Nutzen Sie insbesondere:

  • Auswärtiges Amt: Die Reise- und Sicherheitshinweise enthalten unter anderem Informationen zu Einreisebestimmungen, gesundheitlichen Aspekten und Sicherheitsrisiken.
  • Botschaft oder Konsulat Ihres Ziellandes: Hier erhalten Sie verbindliche Informationen zu Visa, Aufenthalts- und ggf. Arbeitsgenehmigungen.
  • Zuständige Behörden im Zielland: Informieren Sie sich darüber, welche Behörde für Aufenthalt, Registrierung oder Arbeitserlaubnis zuständig ist.
  • Ihre Praktikumsstelle: Fragen Sie auch Ihre Praktikumsstelle, ob sie Sie bei den notwendigen Formalitäten unterstützt oder bereits Erfahrung mit internationalen Praktikant*innen hat.
UK Visum

Beachten Sie, dass wir aufgrund des Brexits bei Aufenthalten in UK nicht mehr bei der Beantragung des Certificate of Sponsorship (CoS) unterstützen können. Inzwischen gibt es private Agenturen (z.b. BUNAC oder ESPA), die gegen Gebühr ein CoS für Sie beantragen und bei der Visumsbeantragung unterstützen. Bitte prüfen Sie diese Angebote aufmerksam und informieren Sie sich vorab über die Kosten für das CoS als auch das Visum.   Forschungspraktika von unter 6 Monaten Dauer sowie Studiensemester von unter 6 Monaten Dauer sind von der Visumspflicht aktuell befreit. 

Planen Sie genügend Zeit ein

Informieren Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig - sollte ein Visum nötig sein, ist für die Beantragung immer mit einem (Zeit-) Aufwand zu rechnen. Bei Bedarf stellt KOOR sehr gerne eine Bescheinigung über den Förderzeitraum und die Stipendienhöhe in deutscher oder englischer Sprache für Ihren Visumsantrag aus.

4. Versicherungsschutz

Ein Erasmus+-Mobilitätszuschuss beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Als Erasmus+-Teilnehmerin bzw. -Teilnehmer sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass während Ihres gesamten Auslandspraktikums ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. 

Für ein Erasmus+-Praktikum müssen insbesondere Kranken-, Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung geprüft und anhand einer Versicherungserklärung nachgewiesen werden. Bei Unfall- und Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig, dass der Versicherungsschutz auch für Ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz gilt.

Kranken- und Auslandskrankenversicherung

Klären Sie, ob Ihre Krankenversicherung auch während Ihres gesamten Aufenthalts im Ausland gültig ist und welche Leistungen sie übernimmt. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung kann erforderlich sein, insbesondere wenn die Leistungen Ihrer regulären Krankenversicherung im Zielland nicht ausreichen. Achten Sie darauf, dass die Auslandskrankenversicherung die für Ihren Aufenthalt erforderlichen Leistungen abdeckt. Dazu können beispielsweise ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente sowie – je nach Tarif – ein medizinisch notwendiger Rücktransport gehören. Prüfen Sie auch, ob der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts und für das jeweilige Zielland gilt.

Unfallversicherung

Für Ihr Erasmus+-Praktikum muss ein ausreichender Unfallversicherungsschutz bestehen. Dieser muss insbesondere Unfälle am Arbeitsplatz abdecken. Klären Sie daher, ob Ihre Praktikumsstelle, Ihre Hochschule oder eine eigene Versicherung den erforderlichen Schutz gewährleistet.

Haftpflichtversicherung

Auch ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz ist erforderlich. Er muss insbesondere Schäden abdecken, die Sie während Ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz verursachen. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre bestehende Haftpflichtversicherung auch im Ausland und während des Praktikums gilt.

Wer übernimmt die Versicherungen?

Klären Sie vor Beginn Ihres Praktikums, ob und welche Versicherungen Ihre Praktikumsstelle übernimmt. Lassen Sie sich den bestehenden Versicherungsschutz möglichst schriftlich bestätigen. Auch Ihre Hochschule bzw. Ihr zuständiges Studierendenwerk kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Versicherungen gegebenenfalls über die Hochschule bestehen. Verlassen Sie sich jedoch nicht darauf, dass der Versicherungsschutz der Hochschule automatisch alle Bereiche Ihres Auslandspraktikums abdeckt.

Versicherungserklärung für Ihr Erasmus+-Praktikum

Im Rahmen Ihrer Erasmus+-Bewerbung müssen Sie eine Versicherungserklärung abgeben. Darin bestätigen Sie, dass für die Dauer Ihres Auslandspraktikums der erforderliche Versicherungsschutz besteht. Lesen Sie die Informationen zu den geforderten Versicherungen daher sorgfältig durch und prüfen Sie Ihre bestehenden Versicherungsverträge. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an Ihre Versicherung oder lassen Sie sich von einer Versicherungsberaterin bzw. einem Versicherungsberater beraten.

Was müssen Sie jetzt tun?
  • ☐ Prüfen, welche Versicherungen Ihre Praktikumsstelle übernimmt
  • ☐ Krankenversicherungsschutz im Zielland klären
  • ☐ Auslandskrankenversicherung prüfen bzw. abschließen
  • ☐ Unfallversicherung für die Praktikumstätigkeit am Arbeitsplatz klären
  • ☐ Haftpflichtversicherung für Schäden am Arbeitsplatz klären
  • ☐ Prüfen, ob der Versicherungsschutz für die gesamte Aufenthaltsdauer gilt
  • ☐ Versicherungsbedingungen sorgfältig lesen
  • ☐ Bei Bedarf schriftliche Bestätigung des Versicherungsschutzes einholen
  • ☐ Versicherungserklärung für das Erasmus+-Praktikum ausfüllen und einreichen (im Rahmen der Registrierung für den Förderantrag)

5. Unterkunft

Beginnen Sie möglichst früh mit der Suche nach einer Unterkunft, da bezahlbarer Wohnraum in vielen Städten knapp und schnell vergeben ist. Informieren Sie sich über verschiedene Unterkunftsmöglichkeiten.

Tipp: Achten Sie bei der Auswahl nicht nur auf die Lage, sondern vor allem auf die Erreichbarkeit Ihrer Praktikumsstelle:

  • Wie lange dauert der tägliche Weg?
  • Gibt es gute öffentliche Verkehrsmittel?
  • Wie hoch sind die Fahrtkosten?
  • Ist die Unterkunft auch früh morgens oder spät abends gut erreichbar?
  • Fühlen Sie sich in der Umgebung wohl und sicher?

 

Welche Unterkunft passt zu mir?

Je nach Zielland, Aufenthaltsdauer und persönlicher Situation kommen verschiedene Möglichkeiten infrage:

  • WG-Zimmer: Eine beliebte und häufig vergleichsweise günstige Möglichkeit. Außerdem lernen Sie schnell andere Studierende und junge Menschen kennen.
  • Studierendenwohnheim: Informieren Sie sich, ob es am Praktikumsort Wohnheime für Studierende oder Praktikant*innen gibt. Auch wenn Sie kein Studium an einer Hochschule im Zielland aufnehmen, bieten manche Wohnheime Zimmer für internationale Studierende und Praktikantinnen an.
  • Zwischenmiete: Besonders interessant bei einem zeitlich begrenzten Praktikum. Studierende oder Berufstätige vermieten ihre Unterkunft während eines Auslandsaufenthalts oder Urlaubs zeitweise unter.
  • Privatzimmer / Gastfamilie: Eine gute Möglichkeit, wenn Sie stärker in den Alltag vor Ort eintauchen und gleichzeitig Ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten.
  • Möblierte Apartments / Co-Living: Besonders praktisch bei kürzeren Aufenthalten, allerdings häufig mit höheren Kosten verbunden.
  • Übergangsunterkunft: Wenn Sie vor der Abreise noch keine dauerhafte Unterkunft gefunden haben, kann sich für die ersten Tage oder Wochen ein Hostel, Hotel oder eine andere kurzfristige Unterkunft anbieten.

Wo finde ich eine Unterkunft?

Nutzen Sie möglichst verschiedene Wege und verlassen Sie sich nicht nur auf ein Portal:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer Praktikumsstelle, ob diese Unterkünfte oder Wohnmöglichkeiten für Praktikant*innen vermittelt.
  • Fragen Sie Ihre Hochschule bzw. das International Office, ob Kontakte zu ehemaligen Praktikant*innen oder Partnerinstitutionen bestehen.
  • Suchen Sie auf den Webseiten der Hochschulen und Studierendenwerke am Praktikumsort.
  • Nutzen Sie Wohnungs- und WG-Portale sowie lokale Plattformen.
  • Informieren Sie sich in Social-Media-Gruppen für internationale Studierende, Erasmus-Studierende oder Expats in Ihrer Zielstadt.
  • Fragen Sie ehemalige Erasmus+ Geförderte nach ihren Erfahrungen und Empfehlungen.
  • Nutzen Sie Ihr persönliches Netzwerk: Vielleicht kennt jemand jemanden, der bereits in Ihrer Zielstadt lebt.
Vorsicht vor Wohnungsbetrug

Bei der Wohnungssuche im Internet sollten Sie besonders vorsichtig sein. Seien Sie skeptisch, wenn:

  • die Unterkunft auffällig günstig angeboten wird,
  • der Anbieter behauptet, sich im Ausland zu befinden und keine Besichtigung ermöglichen kann,
  • Sie unter Zeitdruck gesetzt werden, vor Vertragsabschluss eine ungewöhnlich hohe Zahlung verlangt wird,
  • Sie Geld überweisen sollen, bevor Sie die Unterkunft und den Vertrag ausreichend geprüft haben,
  • die Fotos oder Beschreibung nicht plausibel wirken,
  • der Anbieter ungewöhnliche Zahlungswege verlangt.

Unser Tipp: 

  1.  Führen Sie eine persönliche oder virtuelle Besichtigung durch
  2. Leisten Sie keine Zahlungen bevor die Unterkunft und die Vertragsbedingungen ausreichend geprüft wurden.
  3. Lassen Sie sich den Mietvertrag vor der Zahlung vollständig vorlegen und prüfen Sie, wer tatsächlich Vermieterin bzw. Vertragspartnerin ist.
  4. Speichern Sie die Anzeige, den Schriftverkehr und alle Zahlungsbelege.
Was kostet die Unterkunft wirklich?

Vergleichen Sie nicht nur die angegebene Monatsmiete. Prüfen Sie, welche zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen:

  • Miete
  • Nebenkosten
  • Strom und Heizung
  • Internet
  • Kaution
  • ggf. Vermittlungs- oder Buchungsgebühren
  • Endreinigung
  • Kosten für Bettwäsche oder Ausstattung
  • ggf. Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Tipp: Fragen Sie vor der Buchung nach dem Gesamtpreis für den gesamten Aufenthaltszeitraum. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen.

Checkliste

Bevor Sie eine Unterkunft verbindlich buchen oder einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie folgende Fragen klären:

  • ☐ Ist die Unterkunft für den gesamten Zeitraum verfügbar?
  • ☐ Wie hoch sind Miete, Nebenkosten und Kaution?
  • ☐ Was ist in der Ausstattung enthalten (z. B. Möbel, WLAN, Waschmaschine)?
  • ☐ Wie funktioniert die Schlüsselübergabe?
  • ☐ Welche Kündigungs- und Stornierungsbedingungen gelten?
  • ☐ Ist eine Anmeldung am Wohnort möglich bzw. erforderlich?
  • ☐ Wie lange dauert der Weg zu meiner Praktikumsstelle?
  • ☐ Gibt es besondere Hausregeln?

6. Anreise

Go Green!

Ein Fokus der neuen Erasmus+ Programmgeneration liegt auf "Green Erasmus" - zum Beispiel durch das Unterstützen einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Art zu reisen. KOOR – Erasmus Services BW fördert schon seit 2020 das nachhaltige Reisen. Doch ein nachhaltiger Erasmus+ Aufenthalt bedeutet viel mehr als nur eine grüne An- und Abreise. Mehr Tipps, Anbieter und Informationen wie Sie Ihren Auslandsaufenthalt so nachhaltig wie möglich gestalten finden Sie in dem Dokument “Dein nachhaltiger Auslandsaufenthalt mit Erasmus+”. 

Was versteht man unter grünem Reisen?

Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, „bei denen mindestens die Hälfte der Reise (50 % oder mehr der Gesamtstrecke) emissionsarm zurückgelegt werden“, wie z. Bsp. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften*“. 

(Erasmus+ Programme Guide 2026, S. 446 englische Version)

Was zählt NICHT als Green Travel? Flugzeuge, Autofahrten mit nur einer Person, Schiffe* und Fähren*. 

Wann gilt eine Reise als Green Travel? Mind. 50% der Gesamtstrecke (also mindestens entweder die gesamte Hin- oder Rückfahrt) mit Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften*.

*Eine Reise kann als Green Travel anerkannt werden, wenn auf einer Strecke das Schiff / die Fähre mit einem emissionsarmen Verkehrsmittel, zum Beispiel dem Zug, kombiniert wird.

Zusatzförderung für grünes Reisen beantragen

… bei der Erstregistrierung in Mobility Online: 

  1. Geben Sie an, ob Sie grün ins Zielland reisen und/oder von dort zurückreisen werden.
  2. Wählen Sie Ihr Haupttransportmittel aus.
  3. Ermitteln Sie die reale Entfernung zwischen Ihrer Heimathochschule und dem Zielort der Praktikumsstelle mithilfe des Distance Calculators der EU .
  4. Reichen Sie die "Ehrenwörtliche Erklärung zum Grünen Reisen" nach der Registrierung ein. Mit der Erklärung verpflichten Sie sich zu einer grünen An- oder Abreise vor Beginn bzw. nach Ende Ihres Praktikums.

Leistungen

Bei einer grünen An-oder Abreise erhalten Sie einen erhöhten Reisekostenzuschuss, sowie zusätzliche Reisetage. 

Wichtige Hinweise
  • Nachweise aufbewahren: Bewahren Sie alle Nachweise für Ihre grüne Anreise auf. Im Rahmen der Abschlussunterlagen werden Stichproben durchgeführt. Ohne Nachweis muss die Zusatzförderung für grünes Reisen (erhöhter Reisekostenzuschuss und zusätzliche Reisetage) zurückgezahlt werden.
  • Keine Heimatbesuche: Tickets für Heimatbesuche während des Praktikums werden nicht als Nachweis für grünes Reisen anerkannt.
  • Änderungen mitteilen: Sind Sie weder bei der Hin- noch bei der Rückreise grün gereist, müssen Sie uns dies zwingend mitteilen. Die entsprechende Korrektur erfolgt mit der Auszahlung der zweiten Rate. 

Zielort zu weit für eine grüne Anreise?

Dann wird es wahrscheinlich eine klassische Flugreise: Beim Preisvergleich hilft ein Blick auf folgende Seiten:

Erstattung außergewöhnlicher Kosten für teures Reisen

Diese Kosten werden genehmigt, sofern Geförderte nachweisen können, dass die Fahrkostenpauschale (nur bei Short-Term, Aufenthalte in Partnerländer* und Personalaufenthalte) nicht mindestens 70 % der Reisekosten abdeckt. 

Werden die außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen bewilligt, ersetzen sie die Fahrkostenpauschale. Der Antrag ist schriftlich bei erasmus.koorspam prevention@h-ka.de 6 Wochen vor Reisebeginn einzureichen. Mit den außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen können bis zu 80 % der gesamten Kosten für die Reise gedeckt werden.

Folgende Belege sind notwendig: Nachweis über die Zahlung der damit verbundenen Kosten anhand von Rechnungen, auf denen der Name und die Anschrift des Rechnungsausstellers, der Betrag und die Währung, das Rechnungsdatum sowie die Reiseroute ausgewiesen sind.

*ausgenommen sind Aufenthalte in Region 13 und 14

7. Sicherheit und Notfälle

Holzsteinchen mit Buchstaben zeigen den Satz Stay Safe - pass auf dich auf

Ein Auslandsaufenthalt soll eine wertvolle und schöne Erfahrung sein. Damit Sie sich auch in ungewohnten Situationen sicher fühlen, sollten Sie sich vor Ihrer Abreise über mögliche Risiken und wichtige Notfallkontakte informieren.  Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden haben für uns höchste Priorität!

Gut informiert ins Zielland

Aktuelle Sicherheitslage

Informieren Sie sich vor der Abreise über Ihr Zielland und Ihren Aufenthaltsort. Klären Sie insbesondere:

  • Sicherheit: Reise- und Sicherheitswarnungen, lokale Risiken und Notrufnummern
  • Notfall: Deutsche Botschaft bzw. zuständiges Konsulat
  • Gesundheit: Medizinische Versorgung, Impfungen und benötigte Medikamente
  • Einreise: Bestimmungen zur Mitnahme von Medikamenten
  • Kultur: Lokale Gepflogenheiten und gesellschaftliche Besonderheiten
  • Alltag: Wichtige Besonderheiten rund um Unterkunft, Arbeitsplatz und Anreise
Dokumente sichern

Nehmen Sie wichtige Dokumente nicht nur im Original mit, sondern sichern Sie sie zusätzlich digital:

  • Reisepass / Personalausweis
  • Visum bzw. Aufenthaltstitel
  • Versicherungsnachweise
  • Erasmus+ Unterlagen
  • Impfpass bzw. relevante medizinische Unterlagen
  • wichtige Reise- und Buchungsunterlagen
  • Kontaktdaten der Hochschule und Praktikumsstelle

Tipp: Speichern Sie digitale Kopien sicher und zugänglich, auch bei Verlust oder Diebstahl Ihres Smartphones. Eine zusätzliche Kopie können Sie bei einer Vertrauensperson hinterlegen.

Notfallplan

Speichern Sie wichtige Kontakte vor Ihrer Abreise in Ihrem Smartphone und bewahren Sie sie zusätzlich offline bzw. schriftlich auf:

  • lokale Notrufnummer
  • Polizei und Rettungsdienst
  • ggf. medizinischer Notdienst
  • deutsche Botschaft oder Konsulat
  • Ansprechpartner*in Ihrer Praktikumsstelle
  • Ansprechpartner*in Ihrer Hochschule
  • Kontakt KOOR - Erasmus Services BW
  • Kartensperrservice Ihrer Bank
  • Notfallnummer Ihrer Versicherung
Safety Aspects – Sicherheit im Erasmus+ Aufenthalt

In unserer Übersicht „Safety Aspects“ haben wir wichtige Hinweise für einen sicheren Erasmus+ Aufenthalt zusammengestellt.

Auswärtiges Amt

Informationen zu Reisewarnungen, Sicherheitshinweisen und Reisehinweisen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts

Krisenvorsorgeliste ELEFAND

Tragen Sie sich unabhängig von Aufenthaltsdauer und Reiseziel in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein. So können Sie im Krisen- oder Katastrophenfall schnell von der zuständigen Auslandsvertretung informiert werden.

8. Alltag vor Ort

Ein neues Land, eine neue Stadt und ein neuer Arbeitsalltag – die ersten Tage im Ausland können aufregend, aber auch ungewohnt sein. Mit ein wenig Vorbereitung fällt Ihnen das Ankommen leichter. Überlegen Sie bereits vor Ihrer Abreise, was Sie im Alltag benötigen und welche Dinge Sie am besten schon von zu Hause aus organisieren.

Praktische Begleiter für Ihren Auslandsaufenthalt

Internationaler Studierendenausweis (ISIC)

Mit dem International Student Identity Card (ISIC) können Sie Ihren Studierendenstatus international nachweisen und bei zahlreichen Angeboten und Dienstleistungen von Studierendenrabatten profitieren. Informieren Sie sich vorab, ob sich die Karte für Ihr Zielland und Ihre geplanten Aktivitäten lohnt.

ESNcard

Die ESNcard wird vom Erasmus Student Network (ESN) angeboten und richtet sich insbesondere an Erasmus+-Teilnehmende. Mit ihr erhalten Sie bei verschiedenen Partnern in Europa und darüber hinaus Rabatte, beispielsweise für Reisen, Unterkünfte, Veranstaltungen oder Freizeitangebote. Die verfügbaren Angebote unterscheiden sich je nach Land und können sich ändern.

Führerschein und internationaler Führerschein

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts selbst Auto fahren möchten, sollten Sie sich bereits vor der Abreise über die Führerscheinbestimmungen Ihres Ziellandes informieren. Innerhalb der EU wird ein gültiger deutscher bzw. EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Für viele Länder außerhalb der EU kann zusätzlich ein Internationaler Führerschein erforderlich oder empfehlenswert sein. Dieser ist kein eigenständiger Führerschein, sondern dient als zusätzliche Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins und ist nur zusammen mit diesem gültig. Informieren Sie sich außerdem über die jeweiligen Regeln für Mietwagen, Versicherungen und das Mindestalter für Fahrerinnen und Fahrer.

Praktisch für den Start: „Ankommen-Checkliste“
  • ☐ Anreise zur Praktikumsstelle testen
  • ☐ Öffentliche Verkehrsmittel und Tickets prüfen
  • ☐ Wichtige Apps herunterladen
  • ☐ SIM-Karte/Mobilfunk klären
  • ☐ Bankkarte und Zahlungsmöglichkeiten prüfen
  • ☐ Erste Einkäufe und wichtige Anlaufstellen planen
  • ☐ Wichtige Dokumente digital sichern
  • ☐ Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort speichern
  • ☐ bei der zuständigen Behörde, ggf. zuständige Botschaft oder Konsulat
  • ☐ Ggf. ISIC und/oder ESNcard besorgen
  • ☐ Führerscheinbestimmungen prüfen
  • ☐ Ggf. internationalen Führerschein beantragen
  • ☐ Wichtige organisatorische Aufgaben nach der Ankunft erledigen
  • ☐ Erste Kontakte knüpfen und Freizeitangebote entdecken
  • ☐ Offen für neue Erfahrungen bleiben

9. Packliste

Eine hilfreiche und individuell anpassbare Packliste finden Sie bei Packlisten.org . 

Unser Tipp: Verstauen Sie bei Flug-, Zug- oder Busreisen folgende Dinge im Handgepäck:

  • Wichtige Dokumente (Pass, Visum, Tickets, Impfpass, etc.),
  • Wertgegenstände (Schmuck, Geld, EC/Kreditkarte, Laptop, etc.) sowie
  • eine Garnitur Ersatzkleidung
  • eine Basisausstatung an Hygieneartikeln im Miniformat
  • Wichtige Medikamente 

So haben Sie das Wichtigste dabei, falls Ihr Gepäck verloren geht.

KOOR – Erasmus Services BW

Tel. +49 (0)721 925-2521
Fax +49 (0)721 925-2520

Telefonsprechzeiten: Mo - Fr von 09:00 bis 11:00 Uhr

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