Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Mit der Aufnahme eines Studiums sind viele Herausforderungen verknüpft: Umzug, neue Kontakte, Organisation des Studiums ... Für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ist der Weg von der Einschreibung bis zum erfolgreichen Studienabschluss häufig noch mit vielen weiteren, ganz individuellen Anstrengungen verbunden. Um eine möglichst gleichberechtigte und selbstständige Teilhabe am Studium und am studentischen Leben zu ermöglichen, bieten wir in jeder Phase des Studiums, also auch schon vor dem Studium, spezifische Informations- und Beratungsangebote an. Hierbei richten wir uns sowohl an Studierende mit Seh-, Hör- und Bewegungsbeeinträchtigung als auch an Studierende mit chronischen und psychischen Erkrankungen. 

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung berät Sie vertraulich und unterstützt Sie bei Themen wie Nachteilsausgleichen bei Studien- und Prüfungsleistungen, Barrierefreiheit sowie Bewältigung des Studienalltags. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

Nachfolgend finden Sie einige grundsätzliche Informationen zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Kontakt

Birgit Schlenker

Leitung Zentrale Studienberatung
Studienberaterin
Beauftrage für Studierende
mit Behinderung oder
chronischer Erkrankung

Tel.: +49 (0)721 925-1071
birgit.schlenkerspam prevention@h-ka.de

Geb. B, Raum 214

Zeitplan zur Studienvorbereitung

Bei der Vorbereitung auf ein Studium ist es wichtig möglichst früh mit der Orientierung zu beginnen. Dies sollte mindestens ein Jahr vor Studienaufnahme geschehen. Folgender Zeitplan orientiert sich im Wesentlichen an Informationen des Deutschen Studentenwerks:

  1. Beschaffung von Informationen zum späteren Berufswunsch, zu passenden Studiengängen und zur Studienorganisation.
  2. Kontaktaufnahme mit der Hochschule, um Fragen der Studienorganisation zu klären, aber auch der Bewerbungsmodalitäten sowie der Chancen auf Zulassung.
  3. Informationen zu Anträgen auf Nachteilsausgleich bei der Bewerbung um einen Studienplatz einholen und ggf. Anträge vorbereiten.
  4. Wie sind die Bedingungen vor Ort (z. B. Barrierefreiheit, Wohnsituation)? Dies lässt sich am besten durch einen Besuch an der Hochschule klären.
  5. ggf. Klärung der Organisation von Pflege, Studienassistenz sowie der Mobilität.
  6. Überprüfen der Möglichkeiten zur Studienfinanzierung, etwa beim BAföG-Amt des Studierendenwerks Karlsruhe, behinderungsbedingte Mehrbedarfe bei der Agentur für Arbeit oder beim Sozialhilfeträger (je nach Zuständigkeit) sowie ggf. Bewerbung um ein Stipendium bei einer Stiftung.

Bewerbung um einen Studienplatz

An der Hochschule Karlsruhe stehen jeweils fünf Prozent der Studienplätze in Bachelor- und Masterstudiengängen für sogenannte Härtefälle zur Verfügung. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine schwer kranke Person, bei der eine Verschlechterung des Krankheitsverlaufs diagnostiziert wurde, ihr Studium durch einen verzögerten Studienbeginn nicht beenden könnte.

Eine Schwerbehinderung allein rechtfertigt keine Zulassung als Härtefall, die Noten des Hochschulreifezeugnisses bzw. des Bachelorabschlusses werden ebenfalls berücksichtigt.

Bitte überlegen Sie sich genau, ob Ihre persönliche Situation ein Härtefall ist, bevor Sie einen Antrag stellen. Ihre Darstellung im Antrag muss durch Belege glaubhaft gemacht werden (z. B. ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis usw.)

Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit zu stellen: Wer geltend macht, aus nicht selbst zu vertretenden Umständen daran gehindert gewesen zu sein, einen für die Berücksichtigung der Wartezeit besseren Wert zu erreichen, wird mit dem nachgewiesenen Wert an der Vergabe der Studienplätze beteiligt (vgl. § 27, Absatz 2 Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg).

Weitere allgemeine Informationen zu Bewerbung und Zulassung an deutschen Hochschulen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks.

Nachteilsausgleich im Studium

Die Hochschule Karlsruhe sieht in ihrer Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (§23) die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs bei Prüfungen und Studienleistungen vor.  Der Antrag ist bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn beim zentralen Prüfungsausschuss für Nachteilsausgleich zu stellen. Ein Antragsformular wird demnächst an dieser Stelle zur Verfügung gestellt. Den Antrag schicken Sie zusammen mit dem fachärztlichen Attest und ggf. weiteren Unterlagen per E-Mail an ntaspam prevention@h-ka.de 

Studierende, die Nachteilsausgleiche benötigen, sollten rechtzeitig mit der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bzw. dem jeweiligen Prüfungsausschuss Kontakt aufnehmen, um gemeinsam eine individuelle Lösung zur Prüfungsmodifikation zu finden. Dies sollte möglichst früh im Semester geschehen.

Beispiele für Nachteilsausgleiche können sein:

  • Prüfungen in separaten Räumen
  • individuelle Pausenregelungen
  • Verlängerung von Prüfungszeiten / Abgabefristen
  • Nutzung technischer Hilfsmittel
  • Unterstützung praktischer Arbeiten (Labore) durch Studienassistenzen und/oder technische Hilfsmittel
  • individuelle Handhabung von Richtlinien zu Praktika und Exkursionen…

Studienfinanzierung

BAföG
Auf Antrag können Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung beim BAföG besonders berücksichtigt werden. Information und Beratung gibt es beim BAföG-Amt des Studierendenwerks Karlsruhe.  

Stipendien
Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gibt es eine Reihe von Stipendien zur Unterstützung während des Studiums. Das Deutsche Studentenwerk hat eine Übersicht zu den Fördermöglichkeiten zusammengestellt.

Mehrbedarf beeinträchtigter Studierender
Für Studierende mit Handicap fallen regelmäßig Mehrkosten an, die durch die regulären Studienfinanzierungsmöglichkeiten wie BAföG, aber auch Eigenmittel, nicht gedeckt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen, die im Einzelfall zu prüfen sind, können Sozialhilfeleistungen (Eingliederungshilfe, ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt und medizinische Hilfsmittel der Krankenkasse) in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks.

Finanzierung Studium im Ausland
Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert vorbereitende Reisen von schwerbehinderten Studierenden in Länder, die am Programm Erasmus+ teilnehmen. Zusätzlich kann eine Begleitperson als Assistenz gefördert werden.

Auslandspraktikum? Mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und finanzieller Unterstützung kein Hindernis!

Sie studieren an der HKA und haben eine chronische Erkrankung, die zu einem auslandsbedingten finanziellen Mehrbedarf führt? Oder Sie verfügen über eine Behinderung mit einem GdB ab 20? Lassen Sie dies kein Hindernis für einen Auslandsaufenthalt sein!

Informieren Sie sich frühzeitig! Mehr Informationen zu den Konditionen und Bewerbungsfristen finden Sie hier.

Gerne berät Sie KOOR – Erasmus Services BW persönlich per Mail. Oder Sie statten uns einen Besuch in unseren Büros in F302 / F303 ab. Wir freuen uns auf Sie!

Barrierefreiheit an der Hochschule und in Karlsruhe

An der Hochschule Karlsruhe sind die Zugänge zu den Gebäuden in den letzten Jahren barrierefrei gestaltet worden. Fast alle Gebäude (Ausnahme: Gebäude R) verfügen über einen Fahrstuhl. Zudem sind in allen Gebäuden behindertengerechte Toiletten vorhanden. Beim Gebäudemanagement der Hochschule (Gebäude B, Raum 109) können Studierende mit Behinderung einen Code-Schlüssel ausleihen, mit dem sich die Eingangstüren der Gebäude elektronisch öffnen lassen. Eine Übersicht der Zugänge für behinderte Studierende finden Sie im Gebäudeplan der Hochschule.

Die Hochschule ist zudem bemüht, schrittweise digitale Barrierefreiheit umzusetzen und damit gesetzlichen Regelungen Rechnung zu tragen.

Die Stadt Karlsruhe ist bestrebt, eine umfassende Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen zu ermöglichen. Sie hat hierzu Informationen zur Barrierefreiheit  online gestellt.

Chronische Erkrankungen

Schätzungsweise 20 % der Bundesbürger sind chronisch krank, haben also eine Krankheit, die nicht ausheilt oder deren Ursache nicht beseitigt werden kann. Viele chronisch kranke Studierende sind sich über deren Rechte (z. B. Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs) oftmals gar nicht bewusst.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bereits 2004 eine Chroniker-Richtlinie festgelegt, in der definiert wird, wer als chronisch krank gilt.

Termine und Veranstaltungen

Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte am 6. und 7. November 2025

ACCESS@KIT des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) bietet blinden und sehbehinderten Oberstufenschülern/-innen und Schulabsolventen/-innen aus ganz Deutschland eine Orientierungsveranstaltung an. Zu den unterschiedlichen Themenkomplexen referieren u.a. Orientierungs- und Mobilitätstrainer, die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Juristen, Experten des Studentenwerks, Mitarbeiter unterschiedlicher Einrichtungen am KIT sowie KIT-Studierende mit Sehbehinderung und Blindheit aus höheren Semestern. Die Teilnahme ist kostenfrei; Anmeldeschluss ist der 30. Oktober 2025.

Termin: 6.-7. November 2025
Ort: Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zielgruppe: blinde und sehbehinderte Studieninteressierte aus ganz Deutschland
Veranstalter: Karlsruher Institut für Technologie