Weiterführende Informationen zum Vorgehen bei sexueller Belästigung
Ziel der Arbeit im Bereich der Ansprechpersonen für sexuelle Belästigung ist es, dass alle Mitglieder und Gäste der HKA sich in einem wertschätzenden Umfeld, das keine Belästigung toleriert, entfalten können. Alle Hochschulmitglieder sollen deshalb für verschiedene Formen sexueller Belästigung sensibilisiert werden, um konkreten Fällen vorzubeugen. Um Betroffene bei konkreten Fällen gut unterstützen zu können, wird eine Vorgehensweise zur Verfügung gestellt und die Ansprechpersonen für sexuelle Belästigung stehen mit Rat und Tat (in dem Maß, wie es die betroffene Person wünscht) zur Seite.
Bestandteile der Arbeit sind die Vorbeugung und Prävention durch entsprechende Kampagnen und Informationen, die der Sensibilisierung aller Hochschulmitglieder dienen, sowie die Beratung und Unterstützung bei konkreten Vorfällen. Unterstützung in rechtlichen Fragen kann zudem über die Vertrauensanwältin Michaela Spandau eingeholt werden, die von Seiten des Wissenschaftsministeriums (MWK) als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht. Darüber hinaus können nach Meldung an die Unfallkasse Baden Württemberg (UKBW) von dieser Seite weitere Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden.
Vorgehen bei einem konkreten Fall: Meldung an eine Ansprechperson - Erfassung des Falls - weitere Schritte nach Maßgabe der betroffenen Person - ggf. Einbindung der Vertrauensanwältin - ggf. Meldung an UKBW
Bei Fragen oder auch in einem konkreten Fall: Sprechen Sie uns gerne an! Wir unterstützen Sie gerne!
Hilfe bei Gewalt bietet außerdem auch das bundesweite Hilfetelefon unter -116 016 (in 18 Sprachen)