Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Bewerbungsfrist

Bitte beachten Sie unsere Bewerbungsfrist* von zwei Wochen. Startet Ihr Praktikum beispielsweise am 01.08.2026 müssen uns Ihre Bewerbungsunterlagen für das Erasmus+ Stipendium bis spätestens 18.07.2026 23:59 Uhr vollständig vorliegen. Wir empfehlen daher sich spätestens 6 bis 8 Wochen vor Praktikumsbeginn zu registrieren, damit genügend Zeit ist, die Unterlagen zu bearbeiten und alle notwendigen Unterschriften einzusammeln.

*für Praktika an Schulen und universitären Einrichtungen gilt eine verkürzte Frist zur Einreichung der vollständigen Erasmus+-Bewerbungsunterlagen von einer Woche; für Sprachschulen gilt die reguläre zweiwöchige Bewerbungsfrist

Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollten Sie Bestätigungen über das Erasmus-Stipendium beispielsweise für Visa-Anträge oder das Auslands-BAföG benötigen, so bitten wir Sie, sich frühzeitig um das Einreichen der Bewerbungsunterlagen zu kümmern. 

Der Bewerbungsablauf - Schritt für Schritt

Der Bewerbungsprozess gliedert sich in fünf Schritte:

  • A. Erstregistrierung und formelle Prüfung
  • B. Einreichung der Bewerbungsunterlagen (inkl. Online-Sprachtest)
  • C. Stipendienvertrag und Auszahlung der ersten Förderrate
  • D. Während des Praktikums
  • E. Einreichung der Abschlussunterlagen und Auszahlung der zweiten Förderrate
A. Erstregistrierung und formelle Prüfung

Sie haben eine formlose Zusage für Ihr Praktikum erhalten? 

  1. Registrieren Sie sich in unserem Online-Bewerbungsportal.
  2. Bestätigen Sie Ihre Registrierung über den Link, den Sie direkt nach der Anmeldung per E-Mail erhalten.
  3. Laden Sie die Ehrenwörtliche Erklärung für Zusatzförderungen herunter, füllen Sie diese vollständig aus, unterschreiben Sie sie und laden Sie das Dokument wieder im System hoch.
  4. Laden Sie die Ehrenwörtliche Erklärung für Grünes Reisen herunter, füllen Sie diese vollständig aus, unterschreiben Sie sie und laden Sie das Dokument wieder im System hoch.
  5. Laden Sie die Versicherungserklärung herunter und unterschreiben Sie diese, nachdem Sie das Dokument gelesen und verstanden haben.
  6. KOOR prüft Ihre Bewerbung auf Erasmus+-Förderung auf formelle Vollständigkeit.
B. Einreichung der Bewerbungsunterlagen (inkl. Online-Sprachtest)
  1. Sie erhalten Zugriff auf die Bewerbungsunterlagen (Learning Agreement und Bewerbungsformular).
  2. Beim Ausfüllen der Unterlagen hilft unsere Checkliste (verfügbar als Download im Online-Bewerbungsportal).
  3. Sie laden Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht (2 Wochen* vor Praktikumsbeginn) und vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Online-Bewerbungsportal hoch.
  4. Wir prüfen Ihre Bewerbungsunterlagen. Bei Fehlern bzw. fehlenden Angaben werden Sie kontaktiert. Bitte beachten Sie hierbei stets die Bewerbungsfrist. Bitte beachten Sie hierbei stets die Bewerbungsfrist!  Im Falle eines Graduiertenpraktikums werden Sie aufgefordert uns den Nachweis über den Studienabschluss vor Praktikumsbeginn einzureichen.
  5. Anschließend können Sie einen derzeit freiwilligen Online-Sprachtest in Ihrer künftigen Arbeitssprache absolvieren. (Bitte beachten Sie, dass das Sprachlernportal aktuell nur eingeschränkt zur Verfügung steht.)
C. Stipendienvertrag und Auszahlung der ersten Förderrate
  1. Sie erhalten Ihren Stipendienvertrag, das sogenannte Grant Agreement, per Mail.
  2. Sie drucken das Grant Agreement aus, versehen es mit Ihrer datierten Unterschrift und laden es im Online-Bewerbungsportal vor Praktikumsbeginn wieder hoch.
  3. Sie erhalten die Auszahlung der ersten Stipendienrate (80% des Gesamtstipendiums).
D. Während des Praktikums
  1. Während des Praktikums informieren Sie uns über Änderungen (Verkürzung/Verlängerung) oder bei Schwierigkeiten so früh wie möglich. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor ursprünglich geplantem Ende schriftlich angekündigt werden.
  2. Vier Wochen vor Praktikumsende werden Sie per Mail an die Einreichung Ihrer Abschlussunterlagen erinnert.
E. Einreichung der Abschlussunterlagen und Auszahlung der zweiten Förderrate
  1. Sie füllen die Kurzbewertung im Online-Bewerbungsportal aus und teilen Ihre Praktikumserfahrung auf unserer Erfahrungsberichteplattform.
  2. Sie erhalten Zugang zu den Abschlussdokumenten (Traineeship Certificate & Bescheinigung der Hochschule zur Dokumentation Ihres Praktikums) im Online-Bewerbungsportal.
  3. Beim Einreichen der Abschlussunterlagen hilft unsere Checkliste (verfügbar als Download im Online-Bewerbungsportal).
  4. Sie beantworten den Participant Report der Europäischen Kommission im Beneficiary Modul. Den Einladungslink erhalten Sie am letzten Tag Ihres Praktikums per Mail. Bitte auch den Spam-Ordner überprüfen.
  5. Sie laden sämtliche Abschlussunterlagen fristgerecht (innerhalb von 2 Monaten nach Praktikumsende) im Online-Bewerbungsportal hoch.
  6. Sie erhalten die zweite Rate in Höhe von 20% des Gesamtstipendiums (unter eventueller Berücksichtigung von Verkürzungen und Verlängerungen).

Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollten Sie Bestätigungen über das Erasmus-Stipendium beispielsweise für Visa-Anträge oder das Auslands-BAföG benötigen, so bitten wir Sie, sich frühzeitig um das Einreichen der Bewerbungsunterlagen zu kümmern. 

Einzureichende Unterlagen

Hier finden Sie eine Übersicht aller Unterlagen, die im Rahmen des Erasmus+-Bewerbungsprozesses sowie nach Abschluss Ihres Praktikums eingereicht werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen erst nach Ihrer Registrierung in unserem System zur Verfügung stehen. Dies hat mehrere Gründe:

  1. Die Unterlagen unterscheiden sich je nach Projektjahr. So stellen wir sicher, dass Sie stets die aktuelle Version verwenden.
  2. KOOR verwendet eigene Vorlagen mit KOOR-Logo, angepasstem Layout und zusätzlichen Ausfüllhinweisen.
  3. Die Formulare enthalten automatische Formularfelder (Merge Fields), die die bei Ihrer Registrierung hinterlegten Daten übernehmen und so das Ausfüllen erleichtern.

Eine vorzeitige Zusendung der Unterlagen ist daher nicht möglich. Wenn Sie Ihre Praktikumsstelle dennoch frühzeitig über die Inhalte des Learning Agreements for Traineeships informieren möchten, können Sie sich auf das verlinkte Standarddokument des DAAD beziehen. Dieses Dokument wird von KOOR nicht akzeptiert und dient ausschließlich der inhaltlichen Vorbereitung.

Die Bewerbungsunterlagen

1. Ehrenwörtliche Erklärung für Zusatzförderungen

Die Ehrenwörtliche Erklärung für die Zusatzförderung laden Sie sich bereits nach der Registrierung im Online-Bewerbungsportal herunter. Hierauf geben Sie an, ob Sie zur Gruppe der sogenannten "Fewer Opportunities" zählen und ob Sie Anspruch auf eine Zusatzförderung haben bzw. geltend machen wollen. 

2. Ehrenwörtliche Erklärung für grünes Reisen

Die Ehrenwörtliche Erklärung für grünes Reisen laden Sie sich bereits nach der Registrierung im Online-Bewerbungsportal herunter. Hier bestätigen Sie uns Ihren Bedarf an zusätzlich geförderten Reisetagen und machen Angaben zur Wahl des Transportmittels für die Reise ins Ausland. 

3. Versicherungserklärung

Die Versicherungserklärung laden Sie sich bereits nach der Registrierung im Online-Bewerbungsportal herunter. Mit der von Ihnen unterzeichneten Versicherungserklärung bestätigen Sie uns, dass Sie über ausreichend Auslandskrankenversicherungsschutz verfügen und Ihre Haftpflicht- und Unfallversicherung am Arbeitsplatz geregelt ist. 

Sobald Sie diese Erklärungen (1-3) ausgefüllt und unterschrieben im System hochgeladen haben, werden wir Sie für die weiteren Bewerbungsunterlagen (4-5) freischalten.

4. Bewerbungsformular

Das Bewerbungsformular laden Sie sich nach erfolgreicher formeller Prüfung Ihrer Registrierung im Online-Bewerbungsportal herunter, unterzeichnen es und legen es zur Unterschrift dem/der Erasmus-Koordinator*in des Akademischen Auslandsamtes Ihrer Heimathochschule vor. Das Formular bestätigt uns Ihre Immatrikulation und Ihr noch verfügbares Erasmus-Förderkontingent. 

Studierende der HKA senden ihr Bewerbungsformular gemeinsam mit ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung zur Unterschrift an erasmus.KOOR@h-ka.de.

5. Learning Agreement for Traineeships

Das Learning Agreement enthält die wichtigsten Informationen zu Ihrem Praktikum, darunter Aufgabenbereich, Wochenarbeitszeit, Arbeitssprache, Vergütung, Versicherungsschutz sowie Angaben zur Anerkennung an der Heimathochschule. Zudem wird festgehalten, ob es sich um ein freiwilliges Praktikum, ein Pflichtpraktikum oder ein Graduiertenpraktikum handelt. Das Dokument muss von Ihnen, Ihrer Praktikumsstelle sowie Ihrer Fachbereichskoordinatorin bzw. Ihrem Fachbereichskoordinator unterzeichnet werden. Nach dem Upload im Online-Bewerbungsportal wird es von KOOR gegengezeichnet.

Studierende der HKA finden die zuständige Fachbereichskoordination hier. Studierende anderer teilnehmender Hochschulen wenden sich bitte an ihr International Office.

Der Stipendienvertrag

Sie erhalten Ihren Stipendienvertrag (Grant Agreement) frühestens drei Monate vor Beginn Ihres Praktikums. Sie wird Ihnen per E-Mail als Anhang zugesendet.

Bitte lesen Sie es sorgfältig durch und überprüfen Sie alle Angaben, insbesondere Ihre Kontakt- und Bankdaten. Unterschreiben Sie es (einschließlich des Datums) und laden Sie das unterschriebene Dokument rechtzeitig vor Beginn Ihres Praktikums im Online-Bewerbungsportal hoch. 

 

Die Abschlussunterlagen

1. Kurzbericht im Online-Bewerbungsportal

Der Bericht ist ein verpflichtender Bestandteil der Abschlussunterlagen. Er enthält Fragen zu den Serviceangeboten von KOOR – Erasmus Services BW sowie zu Ihren Erfahrungen während des Praktikums und sollte etwa 1–2 Wochen vor Praktikumsende im Online-Bewerbungsportal ausgefüllt werden. Erst dann werden die weiteren Abschlussunterlagen (3 & 4) im System zum Download freigeschalten.

Zusätzlich freuen wir uns, wenn Sie freiwillig einen Erfahrungsbericht auf der Plattform Mobility Insights veröffentlichen. Teilen Sie Ihre Erfahrungen und geben Sie zukünftigen Praktikant*innen hilfreiche Tipps für ihren Auslandsaufenthalt.

2. Erasmus+ Participant Report der EU

Der Online-Fragebogen der EU-Kommission dient der Evaluation des Erasmus+-Programms und ist verpflichtend, um die zweite Förderrate zu erhalten. Den Link erhalten Sie automatisch nach Ende Ihres Praktikums per E-Mail (Absender: EU-CORPORATE-NOTIFICATION-SYSTEM@ec.europa.eu; Betreff: Erasmus+ participant report).Bitte prüfen Sie auch Ihren SPAM-Ordner.

Die Bearbeitung dauert etwa 10 Minuten. Bitte füllen Sie den Fragebogen sorgfältig aus, da die Ergebnisse unter anderem zur Bewertung der Programmdurchführung durch KOOR – Erasmus Services BW herangezogen werden.

3. Traineeship Certificate

Das Traineeship Certificate wird nach Abschluss Ihres Praktikums von der Praktikumsstelle ausgefüllt und unterzeichnet. Es bestätigt die tatsächlich absolvierte Praktikumsdauer sowie die Qualität des absolvierten Praktikums, indem die ausgeführten Aufgaben und die erworbenen Kenntnisse beschrieben sowie Ihre Arbeitsweise und Ihr Arbeitsverhalten bewertet werden.

Alternativ kann auch ein qualifiziertes Praktikumszeugnis eingereicht werden, sofern dieses inhaltlich den Angaben unserer Vorlage des Traineeship Certificates entspricht.

Wichtige Hinweise:

  • Handschriftlich ausgefüllte Traineeship Certificates werden nicht akzeptiert.
  • Das Dokument ist von Ihrer Praktikumsstelle und NICHT von Ihnen auszufüllen.
  • Das Traineeship Certificate darf nur in Ausnahmefällen bereits vor Praktikumsende ausgestellt werden, frühestens jedoch eine Woche vor dem geplanten Ende des Praktikums.
4. Bescheinigung der Hochschule

Diese Bescheinigung ist sowohl für freiwillige als auch für Pflichtpraktika erforderlich, nicht jedoch für Graduiertenpraktika. Mit der Bescheinigung über die Anerkennung der im Praktikum erbrachten Leistungen bestätigt Ihre Hochschule:

  • die Praktikumsart sowie die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte gemäß den Vereinbarungen im Learning Agreement,
  • die Dokumentation Ihres Praktikums im Transcript of Records (inklusive ECTS-Punkten) und/oder im Diploma Supplement.

Wichtige Hinweise: 

  • Sollten sich die Praktikumsart und/oder die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte gegenüber den Angaben im Learning Agreement ändern, müssen diese Abweichungen im dafür vorgesehenen Begründungsfeld nachvollziehbar und aussagekräftig erläutert werden.
  • Die Bescheinigung muss von der Fachbereichskoordination an der Heimathochschule oder vom Prüfungsamt ausgefüllt und unterschrieben werden, nicht von der Erasmus+ Koordination im International Office!
(5.) Nachweise Zusatzförderung

KOOR – Erasmus Services BW führt im Rahmen der Abschlussunterlagen stichprobenartige Prüfungen durch, um die Berechtigung für den Erhalt einer Zusatzförderung (Fewer Opportunities, grünes Reisen) zu überprüfen. Geförderte sind verpflichtet, die entsprechenden Nachweise aufzubewahren und diese auf Anfrage vorzulegen. Können die Nachweise nicht erbracht werden oder bestätigen sie die Förderberechtigung nicht, muss die für den gesamten geförderten Praktikumszeitraum gewährte Zusatzförderung an KOOR zurückgezahlt werden.

KOOR – Erasmus Services BW

Tel. +49 (0)721 925-2521
Fax +49 (0)721 925-2520

Telefonsprechzeiten: Mo - Fr von 09:00 bis 11:00 Uhr

erasmus.koorspam prevention@h-ka.de

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Geb. F, Raum 302 & 303
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe