
Hochschulrat
Neben Rektorat und Senat ist der Hochschulrat seit seiner Etablierung im Jahr 2000 unser drittes Leitungsgremium. Mindestens die Mehrheit der Mitglieder des Hochschulrats sowie der oder die Vorsitzende müssen gemäß Landeshochschulgesetz mit externen Persönlichkeiten besetzt werden. Wir besetzen unseren Hochschulrat seit seiner Etablierung ausschließlich mit externen Persönlichkeiten. Damit begreift und nutzt die Hochschule Karlsruhe den weit reichenden externen Impuls als Chance für die eigene Weiterentwicklung.
Die wichtigsten Aufgaben unseres Hochschulrats sind:
- Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule
- Kontrolle der Geschäftsführung des Rektorats
- Erörterung des Jahresberichts des Rektorats
Mitglieder des Hochschulrats
Wir danken unseren Hochschulratsmitgliedern für ihr Engagement an der Hochschule Karlsruhe. Die aktuelle Amtzeit der Hochschulmitglieder läuft vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2025.