Prüfungsamt
Aktuelles 26.2.26: Die Bescheide wegen Fristüberschreitung (weniger 11 CP, 1. + 2. FS; Grundstudium ) sowie die Bescheide wegen 3. Versuch EN werden an die postalische Adresse, die Bescheide wegen 2x nicht bestandener Prüfungsleistungen an die Hochschulemailadresse verschickt.
Der Bescheid wegen Überschreitung der Höchststudiendauer geht an die HS-Emailadresse.
Die Versandtermine werden hier bekanntgegeben.
Studierende, die in diesem Prüfungsdurchgang eine Wiederholungsprüfung mit der Note 4,3 nicht bestanden haben, können einen Antrag auf mündliche Ergänzungsprüfung stellen. Diesen finden Sie im Downloadbereich.
Informationen zum Ablauf der Anträge auf Zweite Wiederholung / Fristüberschreitung / mündliche Ergänzungsprüfung / 3. Versuch EN finden Sie hier
Information for application for third attempt / misses deadline / supplementary oral examination / 3rd attempt EN look here
Zuständigkeit des Prüfungsamts
Das Prüfungsamt unterstützt die Arbeit der Prüfungsausschüsse, setzt deren Entscheidungen um und ist Ansprechpartner für Studierende und Lehrende in allen prüfungsrechtlichen Fragen. Studierende werden darüber informiert, wenn sie Prüfungen nicht (fristgerecht) bestanden haben, ihr Antrag auf Genehmigung einer zweiten Wiederholung einer Prüfungsleistung oder Fristüberschreitung entschieden wurde oder wenn sie den Prüfungsanspruch verloren haben und die Zulassung zum Studium erlischt.
Die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Studien-und Prüfungsordnung:
§ 15 Zulassung zu Prüfungen, An- und Abmeldungen / § 16 Rücktritt /§ 19 Fristen, Prüfungstermine / § 20 Wiederholung von Prüfungsleistungen / § 21 Verlust des Prüfungsanspruchs / § 22 Anerkennung von Leistungen /§ 23 Nachteilsausgleich
Kontakt
Leitung Prüfungsamt
Nadia Reiser
Tel.: +49 (0)721 925-1114
nadia.reiser@h-ka.de
Sprechzeiten:
Mo-Fr, außer mittwochs,
8 - 13 Uhr
Geb. B, Raum 116
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe
Verlust des Prüfungsanspruchs
Der Prüfungsanspruch geht verloren, wenn Studierende eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden oder nicht rechtzeitig erbracht haben.
Er hat zur Folge, dass Sie in diesem Studiengang keine Prüfungsleistungen mehr erbringen können und von Amts wegen exmatrikuliert werden.
Studierenden ist dann die Zulassung zu diesem oder einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Studieninhalt zu versagen.
Anträge auf zweite Wiederholung einer Prüfungsleistung / Fristüberschreitung / Ergänzungsprüfung
Die Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge (SPO_vom 19.12.24, Version 2) legt die Anzahl der Wiederholungen von Prüfungen fest. Prüfungen des Grundstudiums können einmal wiederholt werden, der Prüfungsausschuss kann die zweite Wiederholung einer Prüfungsleistung auf Antrag zulassen. Im Hauptstudium eines Bachelorstudiengangs und in den Masterstudiengängen können nicht bestandene Prüfungsleistungen zweimal wiederholt werden.
Eine Verlängerung der Fristen nach der Studien- und Prüfungsordnung gem. §19 kann beantragt werden, sofern die Fristüberschreitung vom Studierenden nicht zu vertreten ist. Hier
Wird eine erste oder zweite Wiederholungsprüfung mit der Note 4, 3 abgeschlossen, findet auf Antrag des Studierenden eine mündliche Ergänzungsprüfung statt. Das Ergebnis dieser Prüfung kann nur „ausreichend“ oder „nicht bestanden“ sein. Hier
Downloadbereich
Sie finden hier die wesentlichen Antragsformulare / Vordrucke in der Zuständigkeit des Prüfungsamtes und ggfs. weitere
- Antrag auf Zweite Wiederholung und /oder Fristüberschreitung hier
english version hier - Antrag auf mündliche Ergänzungsprüfung hier
- Widerspruch gegen eine ablehnende Entscheidung hier
- Nachweis der Prüfungsunfähigkeit hier
- Anerkennung und Anrechnung von Leistungen hier
- Exmatrikulation hier
- Antrag auf Nachteilsausgleich hier